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Big Freedom
 

Musik für professionelle audiovisuelle Media-Produktionen – Sync directly from Artist Label ToneWork Records

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Login/ Nutzung der GDME Online Music Library

Um einen Kundenzugang zu bekommen, benötigen Sie einen Benutzernamen und ein Password ( siehe login page).
GDME stellt nach eigenem Ermessen den Zugang zum Musikrepertoire und Musikdownload zur Verfügung, nachdem der gewerbliche Nutzer bei der Registrierung die Anerkennung der AGBs von GDME bestätigt hat.
Änderungen der Nutzerdaten/Kundendaten sind unverzüglich zu aktualisieren, Logindaten dürfen nicht weitergegeben werden, etwaige Kosten durch Nichteinhaltung und Weitergabe an Dritte sind vom Kunden zu begleichen.
Für die Nutzung der GDME Production Music Library und Lizenzvergaben gelten die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen.

AGBs

Die Musik von GDME ist urheberrechtlich geschützt. Mit dem Erwerb einer Lizenz haben Sie das Recht, die Musik unseres Verlags/Labels kommerziell und in vollem Umfang zu nutzen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie die Musiktitel exklusiv erwerben, sondern das sogenannte Nutzungsrecht.
GDME ist allein berechtigt, die Herstellungs- und Verwertungsrechte der bei ihr im Vertrieb/ Download befindlichen Musikkompositionen und -aufnahmen für alle Nutzungen im Herstellungsland Deutschland zu vergeben. Dies betrifft auch die Vergabe von Rechten für die Auswertung der hergestellten Produktionen im Ausland.
Ausgenommen von der Rechtevergabe durch GDME sind die von den Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) wahrgenommenen Rechte.

Auftragsproduktionen / Sendereigene Produktionen für TV/Radio

Auftragsproduktionen und sendereigene Produktionen der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten und der Privatsender mit einem GEMA-Vertrag werden nicht berechnet. Der Musiknutzer ist verpflichtet, Angaben über die verwendeten Musiktitel, Komponist, Verlag, Label (LC Code) und Musiklänge ordnungsgemäß auf den vom Fernsehen oder von der GEMA zur Verfügung gestellten Musikmeldungen einzutragen und diese weiterzuleiten. Eine Kopie ist an uns zu senden.
Mit Abgabe dieser Musikmeldung gilt unsererseits die Genehmigung zur Verwendung unserer Musikaufnahmen als erteilt.

Auftragserteilung für senderunabhängige AV/Audio Produktionen

Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald der Musiknutzer unsere Musikaufnahme zur kommerziellen oder privaten Verwertung kopiert oder die Musik von CD, DVD, Festplatte, Internet oder sonstigen Tonträgern einsetzt. Er akzeptiert unsere zurzeit gültige Preisliste und unsere Lieferbedingungen und übernimmt die Verpflichtung, uns über die Verwendung der Musik zu informieren. Diese Information muss Aufschluss geben über verwendeten Titel, Komponist, Label (Labelcode), Katalognummer, überspielte Zeit, die Art der Produktion (Kinofilm,TV, Werbung, Lehrfilm etc.) und das Gebiet, in dem der Einsatz der Produktion erfolgen soll. Die Musikmeldung an uns muss spätestens zwei Wochen vor der Veröffentlichung (Ausstrahlung/Vervielfältigung) der damit erstellten Produktionen bei uns erfolgen.

Lizenzierung durch Dritte

Musiknutzer, die unsere Musikaufnahmen für Dritte wie Filmproduktionen, Mediaagenturen und Tonstudios verwenden, sind verpflichtet, GDME durch eine Kopiermeldung zu informieren.

Zahlungsbedingungen und Preise

Maßgeblich ist unsere am Tage der Auftragserteilung gültige Preisliste. Aufgrund der uns übersandten Musik- meldung berechnen wir die Herstellungsrechte. Falls nichts anderes vereinbart wurde, ist unsere Rechnung innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Alle Preise zuzüglich 7% MwSt.

Eigentumsvorbehalt

Jegliche Verwendung unserer Musikaufnahmen ohne Verwendungsmeldung an uns ist untersagt. Für jede Musikverwertung, die über Umfang und Art der beantragten Lizenz hinausgeht oder die ohne Einräumung einer Rechtebefugnis erfolgt, wird mindestens die doppelte Gebühr fällig, die sonst anhand der gültigen Preisliste für die vertragsgemäße Verwertung berechnet würde. Von uns zu vergebende Rechte gelten erst nach Bezahlung unserer Rechnung als erteilt. Aufgrund einer nicht eingehaltenen Zahlungsfrist ist GDME ohne weitere Aufforderung oder Hinweis berechtigt, einen oder mehrere dritte Nutzer der Produktion über die unlizenzierte Verwendung zu unterrichten und die Gebührenforderung an diese zu stellen.

Gewährleistung

Bei ordnungsgemäß von GDME erworbener Lizenzierung stellt GDME den Musiknutzer von allen berechtigten Ansprüchen Dritter (Komponist, Musiker, Dirigent, Musikproduzent) frei. Ausnahme hiervon sind Ansprüche der örtlichen Urheberrechts- und leistungsschutzrechtlichen Verwertungsgesellschaften.

Haftung

Die Haftung von GDME ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden ist, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Für Bedienungsfehler bei Benutzung der Website, langsame Internetverbindung und technische Probleme des Serveranbieters können wir keine Haftung übernehmen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von GDME.